chen Versuchen im Bereich der Personalgewinnung für den Geschäftsbereich, insbesondere des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Diese Erfahrungen für die gesamte Bundesverwaltung ausrollen zu wollen, zeugt überraschenderweise trotz der grundsätzlich unterstellten vorhandenen Erfahrung der Initiatoren von einer allenfalls planwirtschaftlichen Sichtweise. Es mag zwar aus dem Bereich der Unternehmen die Idee einer Corporate Identity geben, für die Bundesverwaltung eine „Einheitskultur“ zentral entwickeln und vorgeben zu lassen, ist aus unserer Sicht absurd lebensfremd, hat nichts mit dem partizipativen Ansatz junger Menschen als Nachwuchs in der Bundesverwaltung oder Identifikation mit dem Arbeitgeber zu tun und wird daher von uns rundweg abgelehnt. Dass die Zentralabteilungen der einzelnen Ressorts durch ein solches Vorgehen entmachtet werden, ist von dort zu bewerten. Dass durch eine solche Maßnahme jedoch die Personalvertretungen ihrer Mitbestimmungsmöglichkeiten in deren zentralsten Bereich Personal beraubt werden, ist ein untragbarer Angriff auf einschlägige Bestimmungen des Grundgesetzes, des Betriebsverfassungs- sowie des Bundespersonalvertretungsrechts. Das muss vonseiten der Gewerkschaften einheitlich bekämpft werden. < Sicherheit und Migration Als vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte stehen wir zum Asylrecht. Politisch Verfolgte müssen sich darauf verlassen können, gerade und auch in Deutschland einen sicheren Hafen finden zu können. Zum sicheren Zufluchtsort gehören rechtsstaatliche, zügige Verfahren, um die Sachverhalte zu klären. Dazu sind die Dienststellen mit ausreichendem Personal auszustatten. Die überhitzte Debatte, die kaum noch zwischen Asyl, Wirtschaftsflüchtlingen, Zuwanderung wegen Fachkräftemangel und Kriminalität zu differenzieren scheint, wird auch im Zwischenbericht zu sehr auf Einschränkungen des Datenschutzes und Organisation von Abschiebungen begrenzt. Die bei Sicherheitsbehörden geforderte datenschutzkonforme Zugangsmöglichkeit der beteiligten Behörden auf die andernorts vorhandenen Daten ist auch für die am Asylverfahren beteiligten Behörden wesentlich. Dass die Abschiebungen auf Bundesebene konzentriert werden sollen, ist eine klare Zuständigkeitsregelung, die unter anderem verfahrensverlängernde Diskussionen um die Abschiebung durch die politisch unterschiedliche Haltung von Landesregierungen vermeiden helfen kann. In Anbetracht des Fehlens der Unterbringungsmöglichkeiten und der somit auch neu zu gestaltenden Einrichtungen ist die Expertise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch hinsichtlich der Konzipierung einzubeziehen. Diese beinhaltet auch klare rechtliche Ermächtigungen der haftbeantragenden Behörden zur Frage einer Haftverlängerung und die Schulung der Amtsrichter in Fragen der diesbezüglichen Verwaltungsprozesse und Fristen. Die vorgeschlagene Verlagerung der Integrationsmaßnahmen vom Bund (BAMF) zu den Ländern gilt es ebenfalls richtig einzuordnen: Bis 2005 waren die Integrationsmaßnahmen bereits in der Zuständigkeit der Länder. Um einen einheitlichen Standard bei Integrationsmaßnahmen bundesweit zu ermöglichen und dessen Einhaltung überprüfen zu können sowie eine zentrale Steuerung von Einwanderung entsprechend einzuführen, hat sich die damalige Bundesregierung für die „Bundesebenen-Regelung“ entschieden. Daher ist die Zuständigkeit kein Fremdkörper, sondern die zentrale Steuerungsmöglichkeit für Integrationsmaßnahmen. Für die Finanzströme der öffentlichen Hand brächte es lediglich eine Verlagerung auf die Länderebene, die eine Milliarde Euro ist auch weiterhin zu erbringen, sicher ist das durch die vorgeschlagene Verlagerung in Zukunft nicht. Das Argument liefern die Initiatoren selbst. Für das BAMF hätte diese Verlagerung zudem deutliche Auswirkungen auf den dortigen Stellenhaushalt und die Möglichkeiten, innerhalb des Personalbestandes auf unterschiedliche Integrationszahlen flexibel reagieren zu können. Das BAMF wird hier als Kompetenzzentrum wahrgenommen und nicht, wie von den Initiatoren angedeutet, als überfordert auf Bundesebene. < Klimaschutz Als vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte unterstützen wir die Ziele für eine nachhaltige Bundesverwaltung und setzen uns selbst vorbildhaft für den Klimaschutz ein. Für jedes neue Mitglied pflanzen wir einen Baum. Unterlagen für neue Mitglieder stellen wir umweltgerecht bereit. Wir prüfen stetig, ob wir im Alltag effektiver und effizienter werden können; und sei es auch nur, um Papier einzusparen. Wir setzen beim Klimaschutz auf die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes. Daher erwarten wir, dass öffentliche © onephoto/stock.adobe.com 7 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2025
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