vbob Magazin 5/2025

werbung der Beschäftigten untereinander. Ergänzende gesetzliche Regelungen, wie zum Beispiel das Fachkräftegewinnungsgesetz und das Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz, sollten Besoldungsunterschiede einzelner Länder gegenüber dem Bund durch Zulagen ausgleichen. Das ist allerdings keine durchgreifende strukturelle Reform des Dienstrechts. Im Wettbewerb um den knapper werdenden Nachwuchs sowie zur Sicherstellung eines leistungs- und funktionsfähigen öffentlichen Dienstes mit fachlich hoch qualifizierten Beschäftigten, deren Berufs- und Lebenserfahrung gehalten werden soll, ist eine Föderalismusreform zwingend. Dabei ist das Beamtenstatusrecht an die modernen Bedingungen anzupassen. Beamten- und Besoldungsrecht sollten wieder bundeseinheitlich zusammengeführt und damit auch die Kannibalisierung zwischen den öffentlichen Arbeitgebern beendet werden. Der vbob hat im Zusammenhang mit den Bundestagswahlen bereits auf weitere Inhalte einer Modernisierung des Dienst- und Tarifrechts in einem Forderungspapier ausführlich Stellung genommen. Dem Grundsatz der Beteiligung der Beschäftigten sowie der statusabhängigen Gestaltung der Beschäftigungsbedingungen darf weder im Beamtenrecht noch im Tarifrecht durch fehlorganisatorische Entscheidungen einer Bundesregierung (wie bei der vorgeschlagenen Zentralisierung außerhalb des Verfassungsministeriums) zuwidergehandelt werden. Eine ebenenübergreifende Vereinheitlichung des Rechtes im Rahmen einer Föderalismusreform würde zusätzliche Möglichkeiten für den Staat, seine Beschäftigten und deren Interessenvertretungen schaffen. < Digitaler Staat und Verwaltung Ein handlungsfähiger Staat ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft und ein wesentlicher Baustein für die Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstandort. Die Beschäftigten stehen für Verlässlichkeit, Stabilität, Leistungsbereitschaft und vertrauenswürdiges Arbeiten. Mit ihrer täglichen kreativ-dispositiven Arbeit tragen sie trotz stetigem Aufgabenzuwachs ohne Aufgabenkritik und überbordender Bürokratie mit dazu bei, die Herausforderungen der unzureichend umgesetzten Digitalisierung, des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels, insbesondere in den technischen Berufen, zu bewältigen. Die Beschäftigten wollen durch gute Arbeit und Dienstleistung weiterhin das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat erhalten und stärken. Sie wollen die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung des Bundes gerne umsetzen. Die im Papier beschriebene Kultur der Absicherungsmentalität und Formalqualifikationen spiegeln auch Rückmeldungen von Beschäftigten wider. Erklärbar ist das jedoch mit Blick auf den Anspruch auf Rechtssicherheit bei getroffenen (Verwaltungs-)Entscheidungen, die in einem Rechtsstaat, wie Deutschland einer ist und bleiben soll, einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen. Hier kommen unseres Erachtens viele beschriebene Faktoren zusammen: Anwendungsverpflichtung einer Flut von Gesetzen und Verordnungen sowie dazu erlassener Rundschreiben ebenso wie Einflussnahme von (politischer) Führung durch Vorgaben und deren Berücksichtigung im Verwaltungsgang. Dieser stark juristisch, also regelbasierte Ansatz der Exekutive sollte in einem Endbericht der Initiative deutlich konkreter in Gegenüberstellung mit der geforderten „praktischen Kompetenz“ eingeordnet und bewertet werden. Eine plumpe Aufforderung zu mehr Praktikabilität enthebt die Beschäftigten nicht von ihrer Verpflichtung zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Beschäftigte können im Sinne der Forderungen des Papiers deutlich freier agieren, wenn sie bei einer angestrebten „neuen Personalkultur“ mitgenommen und nachvollziehbare Reformen eingeleitet werden. Die Idee der Initiative zur Ergänzung eines neu zu schaffenden Digitalministeriums um das Thema Verwaltung geht unseres Erachtens fehl. Das Querschnittsthema Digitalisierung macht nach den bisherigen dezentralen Organisationsansätzen mit den Abstimmungsproblemen und den vielfältigen Gremien und Abstimmungsebenen auch aus unserer Sicht Sinn. Eine Zentralisierung von Zuständigkeiten für Personalangelegenheiten wie -planung, -abbau, Fehler- und Führungskultur und der Zuständigkeit für das Dienstrecht hat weder etwas mit der Frage der Digitalisierung noch mit dem Ressortprinzip des Grundgesetzes noch mit dem Verständnis von Personal- oder Behördenkultur und der zu Recht eindeutigen Zuständigkeit des Verfassungsministeriums zu tun. Dieser Vorschlag ist unseres Erachtens völlig abwegig und missachtet die bereits vorhandenen Erfahrungen mit sol­ © dessauer/Fotolia 6 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2025

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