ten an die Stelle von Mut und Initiative. Regelungswut durch Politik und daraus folgender Bürokratismus ersticken Modernisierung, Leistung und Freiheit. Bürgerinnen und Bürger überfordern den Staat, wie umgekehrt der Staat seine Menschen. Eine Individualisierung der Gesellschaft zulasten der Gemeinschaft scheint „normal“ geworden zu sein. Die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ stößt insoweit eine gesellschaftliche Debatte an. Wir als vbob sind jedenfalls bereit, unseren Teil dieser Verantwortung mitzutragen und die Zukunft für die Bundesverwaltung mitzugestalten. Im Folgenden werden einige Empfehlungen der Initiative eingeordnet und aus vbob Sicht bewertet. < Gesetzgebung Wir begrüßen die Empfehlungen, Gesetzgebungsverfahren gründlicher, integrativer, transparenter und vollzugsorientierter zu gestalten. Der offene Referentenentwurf („Eckpunkte“) hat sich zum Beispiel bei der Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes bewährt. Auf der Basis von Eckpunkten wurde mit fachlich versierten Menschen aus den Behörden, Gewerkschaften und Personalvertretungen ein Austausch auf Augenhöhe geführt. Wenig praxisorientierte Aspekte wurden herausgenommen und rechtlich oder technisch sinnvolle Aspekte eingefügt. Die Transparenz im Verfahren und die sorgfältigen Beratungen (im Gegensatz zu den zuletzt immer häufigeren, kurzfristigen Wochenend- und Ferienvorlagen) von den Eckpunkten bis zur Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften gemäß § 118 BBG im parlamentarischen Verfahren erhöhte die Akzeptanz bei den Beteiligten. Für bedeutsam erachten wir als vbob auch die Mitnahme der Beschäftigten aus den Verwaltungen in geeigneter Form, da sie die Vorgaben von Gesetzgebung und Rechtsprechung vor Ort praktisch umsetzen müssen. Außerdem sollte jedes Gesetz mit einem „Überprüfungs- oder Verfallsdatum“ zur Entbürokratisierung belegt werden können. Dabei gilt der Grundsatz, dass weniger manchmal mehr ist. Das entspräche auch dem Duktus der Initiative in weiteren Empfehlungen. < Föderalismus Es gehört zu den verfassungsgemäßen Aufgaben jeder Bundesregierung, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen. Die 2006 durchgeführte Föderalismusreform, nach der sowohl der Bund als auch die Bundesländer eigenverantwortlich für die Besoldung und Versorgung zeichnen, hat das Besoldungsgefüge zwischen Bund und Ländern fragmentiert. Denn mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Besoldung auf die Länder ging die einheitliche Bezahlung vollends verloren. Die Lücke zwischen den Ländern bei der Bezahlung der Beamtinnen und Beamten beträgt inzwischen mehr als zehn Prozent, was sich aus unterschiedlichen Besoldungsgesetzen und Besoldungsanpassungen ergibt. Eine Besonderheit am Rande ist, dass die Bundesländer inzwischen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur verfassungsgemäßen Besoldung umgesetzt haben, der Bund immer noch nicht! Diese Situation für die Betroffenen in den Verwaltungen ist unbefriedigend und frustrierend. Nimmt man alle Beamtenberufe zusammen, „klafft zwischen Berlin und Bayern eine Besoldungslücke von fast 20 Prozent“. Das führt unweigerlich zur sogenannten Kannibalisierung des Personals im öffentlichen Dienst durch Ab © Coloures-Pic/stock.adobe.com 5 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2025
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