© Björn Wylezich/stock.adobe.com Kommentierte Pressestimmen Hohe psychische und physische Belastung: Beamte werden früher pensioniert, was zu einer steigenden finanziellen Belastung für den Staat führt. Auch die Streiks im öffentlichen Dienst führten zu einer Belastungsprobe. Eine dritte Verhandlungsrunde zwischen Bund und Kommunen und den Gewerkschaften ist gescheitert. Nun wird es eine Schlichtung geben. Was bedeutet das jetzt? Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen. < Was ist der aktuelle Stand in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst? Bund und Kommunen verhandeln aktuell mit der Gewerkschaft ver.di und dem dbb beamtenbund und tarifunion. Dabei geht es um Gehälter und Arbeitszeiten für Arbeitnehmende unter anderem in Kitas, dem Nahverkehr und Abfallbetrieben. Die dritte Verhandlungsrunde zwischen den Parteien ist gescheitert, es wurde keine Einigung erreicht und kein Tarifabschluss erzielt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigte als Verhandlungsführerin des Bundes an, dass es eine Schlichtung geben solle. Die Schlichtungskommission für den Tarifstreit hat ihre Arbeit begonnen. Anfang April soll die Schlichtung abgeschlossen sein. < Was bedeutet die Schlichtung für die Tarifverhandlungen und die Streiks? Bei der Schlichtung verhandeln unabhängige Fachleute um eine Lösung im Tarifkonflikt. Die Seite der Arbeitgeber (Bund und Kommunen) hat den früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) als Schlichter bestimmt, ver.di wählte den früheren Bremer Finanzstaatsrat HansHenning Lühr (SPD). Sie werden in den kommenden Wochen in einer Schlichtungskommission vertraulich an einem geheimen Ort mit beiden Seiten beraten. Binnen einer Woche wird die Kommission dann eine Empfehlung beschließen, die in einer weiteren Verhandlungsrunde besprochen wird. Das soll nach Angaben des Bundesinnenministeriums am 5. April in Potsdam stattfinden. Entweder die Runde nimmt das Ergebnis an oder sie verhandelt nach. Anschließend gibt es zwei Möglichkeiten: Wird die Empfehlung angenommen, gibt es einen Tarifabschluss. Ist das Ergebnis für eine Seite aber unannehmbar, kann eine Urabstimmung eingeleitet werden, bei der die Gewerkschaftsmitglieder anonym abstimmen, ob unbefristet gestreikt wird. Das passiert, wenn mindestens 75 Prozent sich dafür aussprechen. Ab dem Beginn der Schlichtung gibt es noch eine Besonderheit: Es gilt die sogenannte Friedenspflicht. Bis Ende der Verhandlungen sind keine weiteren Warnstreiks mehr zugelassen. < Was fordern ver.di und der dbb für den öffentlichen Dienst? Die Gewerkschaften verhandeln aktuell über die Gehälter und Arbeitszeiten für etwa 2,5 Millionen Arbeitnehmende. Sie sind unter anderem in Kliniken, Kitas, Flughäfen, Nahverkehr, Bädern, Pflegeeinrichtungen, Klärwerken und Abfallbetrieben angestellt. Der Großteil ist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beschäftigt. Dieser wird üblicherweise im Anschluss auf Beamtinnen, Richter und Soldatinnen übertragen. In den aktuellen Verhandlungen fordern ver.di und der dbb eine Tariferhöhung um 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro im Monat mehr. Außerdem sollten Arbeitnehmende im öffentlichen Dienst drei zusätzliche freie Tage bekommen. Der Verhandlungsführer des dbb, Volker Geyer, begründete die Forderungen damit, dass der öffentliche Dienst flexiblere Arbeitszeitmodelle brauche, um auf dem Arbeitsmarkt mit der privaten Wirtschaft mithalten zu können. Die Gewerkschaften waren Bund und Kommunen nach eigener Aussage bei der Laufzeit des Tarifvertrags und den Prozentwerten entgegengekommen und hatten demnach auch andere Forderungen aufgegeben. Bund und Kommunen boten zuletzt eine Erhöhung der Entgelte um 5,5 Prozent an sowie ein höheres 13. Monatsgehalt und höhere Schichtzulagen. Als Angebot statt der zusätzlichen freien Tage brachten sie ein Wahlmodell ins Gespräch, bei dem Beschäftigte Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage umwandeln könnten. Die Ursprungsforderungen der Gewerkschaften würden Mehrkosten in Höhe von 15 Milliarden Euro für zwei Jahre bedeuten, argumentieren die Arbeitgeber. „Das konnten wir nicht leisten“, sagte Karin Welge, Präsidentin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Die Zeit, 20. März 2025 < Beamte gehen oft früher in Rente: Steuerzahler tragen die Last Immer mehr Beamte gehen vorzeitig in den Ruhestand – das belegen Daten des Statistischen Bundesamtes. Im Jahr 2023 gingen 80 Prozent der Beamten in Deutschland vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Pension. Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig, wie aus dem „Siebten Versorgungsbericht der Bundesregierung“ aus dem Jahr 2020 hervorgeht. Bereits vor fünf Jahren lag das Durchschnittsalter der Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in Pension gingen, bei 56,3 Jahren. Im öffentlichen Dienst lag der Wert auf Bundesebene bei 62,9 Jahren, bei den Ländern bei 62,5 Jahren und den Kommunen bei 62,9 Jahren. Faktoren sind damals wie heute häufig psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-outs. Durch den demografischen Wandel rücken immer weniger Fachkräfte in Beamtenberufe nach. Dadurch müssen die verbleibenden Mitarbeiter immer mehr Aufgaben übernehmen, 8 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2025
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==