Zudem sollte eine Schlichtung oder vierte Verhandlungsrunde vermieden werden. Am dritten Tag hatten die Gewerkschaften ein nachgebessertes Angebot vorgelegt, das die Arbeitgeber rundweg ablehnten. Deren Gegenvorschlag, der unter anderem auch eine 42-Stunden-Woche enthalten hatte, konnte aber von den Gewerkschaften nicht angenommen werden. < Und wie jetzt weiter? Dieses Beispiel zeigt, wie schwierig und zäh sich die Verhandlungen gestalteten. Insbesondere eine gefühlte Handlungsunfähigkeit der VKA-Verhandlungsführerin verzögerte die Verhandlungen und folglich auch einen zeitnahen Abschluss. Das konnte auch ein Entgegenkommen aufseiten der Bundesinnenministerin Nancy Faeser für den Bereich des Bundes nicht ausgleichen. Letztlich scheiterten die Verhandlungen, und die Bundesinnenministerin hat die Schlichtung einberufen. Wichtig für die Gewerkschaften ist der Umstand, dass der Vorsitz turnusgerecht durch den Schlichter der Arbeitgeberseite gestellt wird. Dieser wurde durch die Arbeitgeber mit der Person Roland Koch bereits benannt. Ob das Ergebnis der Schlichtung dann angenommen werden kann oder die Beschäftigten nach einer Urabstimmung in den unbefristeten Streik treten, werden die Verhandlungen am 5. April 2025 in Potsdam zeigen. lh, FG KBA und BArch < Am 13. März 2025 in Nürnberg © Friedhelm Windmüller vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte
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