vbob Magazin 12/2024

© Coloures-Pic/stock.adobe.com Anpassung der Mitgliedsbeiträge zum 1. Januar 2025 Liebe Mitglieder, als Bundesschatzmeister des vbob ist es mir ein großes Anliegen, stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Einnahmen und Ausgaben unserer Gewerkschaft zu achten. Unsere von Sparsamkeit geprägte Organisationsstruktur mit einem großen Umfang an ehrenamtlichen Tätigkeiten spiegelt sich in unseren fairen Mitgliedsbeiträgen wider. Es ist uns trotz der allgemeinen Preissteigerungen gelungen, unsere Beiträge über fünf Jahre stabil zu halten und nicht zu erhöhen. Die Mitgliedsbeiträge sind die einzige Einnahmequelle unseres Vereins. Um auch in Zukunft die Vertretung Ihrer Interessen aufrechterhalten zu können, werden aber auch wir unsere Mitgliedsbeiträge anpassen müssen. Hierzu hat der Bundeshauptvorstand nach eingehender Diskussion dem Gewerkschaftstag Ende 2021 empfohlen, eine Beitragsanpassung zum 1. Januar 2025 zu beschließen. Der Bundesvertretertag ist diesem Antrag im Juni 2022 gefolgt. Auch nach dieser Beitragsanpassung bewegen sich die Beiträge noch immer deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Verbände und Gewerkschaften. Wir haben uns dafür entschieden, die Beiträge zu erhöhen und nicht unsere Leistungen einzuschränken! „Nähe ist unsere Stärke“ ist unser Motto, ein Leitmotiv unserer Arbeit, das wir konsequent beherzigen. Unter diesem Leitgedanken steht die Verwendung Ihrer Mitgliedsbeiträge: > Wir wollen nah bei den Mitgliedern und ihren Bedürfnissen sein. Um dies zu erreichen, wird Ihre Betreuung behörden- und ortsnah in 50 Fachgruppen durchgeführt. Hierfür bekommen die Vorstände vor Ort einen festen Anteil der Mitgliedsbeiträge. > Wir helfen bei der Organisation von Personalratswahlen und unterstützen unsere Mitglieder bei der Vertretung Ihrer Interessen vor Ort. > Wir führen für unsere Mitglieder Seminare durch, vor allem im Personalvertretungsrecht. Wir sorgen für geschulte und kompetente Personalvertreter/innen, auch in Ihrer Behörde. > Wir verwenden einen Teil Ihrer Mitgliedsbeiträge für Ihre Sicherheit. Dafür haben wir für alle Mitglieder eine Freizeitunfallversicherung und eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Auch bei der Nutzung von Dienstwagen sind Sie bei unserer Versicherung abgesichert. > Notfall? Sie brauchen eine beruflich bedingte Rechtsberatung oder sogar Rechtsschutz? Ja, gemeinsam mit unserem Dachverband dbb sind wir in der Lage, in den allermeisten Fällen zu helfen. > Wir informieren unsere Mitglieder über gewerkschaftliche Themen in unserem vbob Magazin. > Der vbob sitzt als Gewerkschaft Bundesbeschäftigte bei Tarifverhandlungen mit am Tisch und organisiert oder beteiligt sich an notwendigen Streikmaßnahmen. Bei den Verhandlungen 2020 und 2023 konnten wir (gemeinsam mit unseren Partnern) für die Beschäftigten deutliche Tarifsteigerungen erstreiten. In 2020 war es eine Tariferhöhung von 3,2 Prozent (in zwei Tranchen), 2023 waren es durchschnittlich etwa 11 Prozent Einkommenssteigerung (200 Euro + 5,5 Prozent – mind. 340 Euro). Auch in der aktuellen Tarifrunde werden Erhöhungen der Einkommen durch die Gewerkschaften verhandelt. Die Forderungen zu dieser Runde in einer Gesamthöhe von 8 Prozent und deren Zusammensetzung liegen Ihnen bereits vor. Alle Mitglieder, deren Beiträge von den Bezügen einbehalten werden, sowie alle, die dem Lastschrifteinzugsverfahren zugestimmt haben, brauchen nichts zu unternehmen. Alle anderen bitten wir, die Daueraufträge beziehungsweise die Überweisungen der neuen Beitragsordnung anzupassen. Wir bitten um Verständnis für diese maßvolle Erhöhung. Die periodische Angleichung der Vereinsbeiträge sichert dem vbob die finanzielle Basis und gewährleistet die Kontinuität unserer Gewerkschaftsarbeit. Nach unseren Berechnungen bedarf es aller Wahrscheinlichkeit nach bis zum Jahre 2030 keiner weiteren Erhöhung. Liebe Mitglieder, wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, wünschen Ihnen eine friedvolle Advents- und Weihnachtszeit sowie für das Jahr 2025 alles Gute, insbesondere natürlich Gesundheit! Dirk Rörig, Bundesschatzmeister < Beitragsanpassungen zum 1. Januar 2025 Übersicht in Zahlen Nach der Beitragsanpassung beträgt der monatliche vbob Mitgliedsbeitrag ab dem 1. Januar 2025: Beitragsklasse Status der Mitglieder neuer Beitrag Erhöhung Klasse 0 Anwärter und Auszubildende 2,00 € 0,35 € Klasse 1 A 1 bis A 5, EG 1 bis EG 4 8,30 € 1,00 € Klasse 2 A 6 bis A 9 Z, EG 5 bis EG 9 11,20 € 1,50 € Klasse 3 A 10 bis A 13, EG 10 bis EG 13 15,00 € 2,20 € Klasse 4 A 14 bis B 2, EG 14 bis EG 15 Ü 17,60 € 3,00 € Klasse 5 B 3 und höher, außertariflich Beschäftigte 21,00 € 4,60 € Anmerkungen: > Während des Mutterschutzes sowie während der Elternzeit ruht die Beitragszahlungspflicht. > Anwärter und Auszubildende sind während des ersten Jahres ihrer Mitgliedschaft beitragsfrei. > Teilzeitbeschäftigte bis 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit sowie Ruheständlerinnen und Ruheständler haben den Beitrag der nächst niedrigeren Beitragsklasse – mindestens jedoch den der Beitragsklasse 1 – zu zahlen. 6 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2024

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