Die zu gut bewertete Mitbewerberin Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Rechtsstreit zwischen zwei Bewerbern um eine Beförderungsstelle entschieden. Der unterlegene Bewerber hatte beantragt, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, um die Beförderung der Mitbewerberin zu verhindern. Neben dem Antragsteller hatte sich auch die Mitbewerberin um die Beförderungsstelle beworben. Der Dienstherr wollte ihr die Stelle geben, da ihre Beurteilung im Vergleich zum Antragsteller deutlich besser ausfiel. Der Antrag, den das Dienstleistungszentrum West des dbb für den unterlegenen Bewerber gestellt hatte, argumentierte, dass die Beurteilung der Mitbewerberin rechtlich fehlerhaft sei und nicht als Grundlage für die Auswahlentscheidung dienen dürfe. Insbesondere sei unklar, warum die Mitbewerberin nach ihrer letzten Beförderung eine bessere Beurteilungsnote erhalten habe, obwohl normalerweise erwartet werde, dass die Bewertung in einem höheren Amt formell schlechter ausfällt, da dort höhere Anforderungen gestellt werden. Das Gericht folgte dieser Argumentation in seinem Beschluss vom 23. Oktober 2024 (5 L 1083/24.GI) im Wesentlichen und entschied, dass die Beurteilung der Mitbewerberin rechtliche Bedenken aufwerfe. Die Richter erklärten, dass ein höheres Amt in der Regel auch höhere Anforderungen und mehr Verantwortung mit sich bringe. Dadurch würden bei gleichbleibender Leistung in der neuen, höheren Position formell schlechtere Beurteilungen entstehen als in der vorherigen Position. Das gelte auch dann, wenn der Beamte auf demselben Dienstposten befördert wurde und weiterhin die gleichen Aufgaben hat, da die Leistungen nun anhand eines anspruchsvolleren Maßstabs bewertet würden und der Beamte sich mit einer leistungsstärkeren Vergleichsgruppe messen lassen müsse. Im vorliegenden Fall erhielt die Mitbewerberin im niedrigeren Amt eine schlechtere Gesamtnote als in ihrer aktuellen Bewertung im höheren Amt. Das Gericht betonte, dass solch ein deutlicher Leistungssprung eine detaillierte Erklärung erfordere. Da diese Erklärung im konkreten Fall fehlte, durfte die Auswahlentscheidung nicht auf dieser Beurteilung beruhen. Fall des Monats Der dbb gewährt Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsgewerkschaften berufsbezogenen Rechtsschutz. Zuständig dafür sind die Juristinnen und Juristen der dbb Dienstleistungszentren in Berlin, Bonn, Hamburg, Nürnberg und Mannheim. Im „Fall des Monats“ gewährt das dbb magazin Einblick in deren Arbeit. dbb Dienstleistungszentren Model Foto: Vitaliy Nykolyshyn/Colourbox.de Rundum sorglos fahren im neuen dbb autoabo | Powered by FINN: Rundum-Sorglos-Service Deutschlandweite Lieferung und Abholung Flexible Laufzeiten TIPP: 8% Mitgliedsvorteil dbb-vorteilswelt.de/club 20% RABATT bis zu 20% RABATT bis zu 25% RABATT bis zu 1 Der angegebene Preis bezieht sich auf eine monatliche Rate von 345€ abzüglich 8% Preisnachlass für das Jeep Avenger Modell mit Anzahlung im dbb autoabo bei einer Laufzeit von 12 Monaten und einer Inklusivleistung von 500 km pro Monat. Zzgl. Lieferkosten in Höhe von 249€. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die ausgewiesene monatliche Rate von 317€ ist inklusive des Rabatts für dbb Mitglieder und ihre Angehörigen zu verstehen. Preisänderungen vorbehalten. EXKLUSIVEVORTEILE Für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen Willkommen im dbb vorteilsClub! Dank Club-Mitgliedschaft stehen Ihnen künftig neue und attraktive Angebote zur Verfügung. Shopping- und Erlebnisangebote in über 350 Markenshops Newsletter: Keine Mitgliedervorteile verpassen dbb autoabo: Eine Rate – alles drin SHOPPING- & ERLEBNISRABATTE z.B. JEEP AVENGER ab 317€ pro Monat inkl. MwSt. 1 Stand: 13. November 2024, Angebote freibleibend REISEN SELECT Die Alternative zum Reisebüro! In der dbb vorteilswelt finden Sie ein kuratiertes Angebot an außergewöhnlichen Reisen: Reisen Select. Nutzen Sie tolle Angebote mit vielen Vorteilen, wie z.B. E-Bike-Touren durch die Provence, Schlemmerreisen im Piemont und Safaris an den schönsten Orten Afrikas. Alle Angebote unter: dbb-vorteilswelt.de/select Stand: 13.11.2024, Angebote freibleibend
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