© Björn Wylezich/stock.adobe.com Kommentierte Pressestimmen Acht Prozent mehr Einkommen – beziehungsweise eine Erhöhung um mindestens 350 Euro – sowie zusätzlich drei freie Tage und ein weiterer freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder, eine Flexibilisierung der Arbeitszeit durch „ein innovatives Arbeitszeitkonto“ und eine Erhöhung des Auszubildendenentgeltes um monatlich 200 Euro: So haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ihr Postulat an Bund und Kommunen im Detail formuliert. Im Januar 2025 beginnen die Verhandlungen für die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst. „Wir wissen, dass die Forderungen ambitioniert sind. Aber sie sind keineswegs zu hoch und messen sich an dem, was eine zukunftsfähige Verwaltung braucht“, stellte Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion (dbb), klar. Die Bürgerinnen und Bürger bekämen bereits jetzt die Mangelerscheinungen eines nicht mehr funktionierenden öffentlichen Dienstes zu spüren. „Das führt zu Vertrauensverlust und ist aus unserer Sicht demokratiegefährdend“, so Silberbach weiter. Aktuell fehlten bundesweit mehr als 500 000 Stellen, viele Kollegen litten daher an Überlastung. < Angemessene Bundesbesoldung nicht gegeben Jedem Beamten ist im Zusammenhang mit seiner Verpflichtung für den Arbeitgeber eine angemessene Besoldung zu garantieren. Bund und Länder erfüllten diese grundlegende Voraussetzung bei der Besoldung jedoch lange nicht. Sie haben erst über die letzten Jahre Anpassungen vorgenommen und so das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in diesen Punkten gefährdet. Viele Länder greifen bei ihren nunmehr in Kraft tretenden Lösungen dabei vermehrt auf einen alimentativen (Familien-) Ergänzungszuschlag (AEZ) zurück, der entgegen der bisher zum Beispiel vom Bund in der Besoldung angenommenen Alleinverdienerehe steht. Dabei wird davon ausgegangen, dass auch die Ehepartner der Beschäftigten ein Einkommen in den Haushalt einbringen. Besonders das Abweichen des Bundes von dieser Berechnungsgrundlage wird vom Deutschen Beamtenbund (dbb) und vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als Methode kritisiert. < Nachzügler statt Vorreiter Der Bund nimmt sogar als letzter Akteur eine Anpassung der „gesetzwidrigen Zustände“ vor. Laut dbb Stellungnahme zum Referentenentwurf hat der Bund durch sein Verhalten dabei seine langjährige Vorreiterrolle bei der Besoldungsgesetzgebung aufgegeben. Auch habe der Bund die zusätzliche Zeit nicht einmal dafür genutzt, eine eigenständige Weiterentwicklung der Besoldungsgesetze vorzunehmen. Stattdessen greife er auf ein durch die Länder entwickeltes Modell zurück, um der Mindestbesoldung zu entsprechen. Dabei ist die Neuregelung der Bundesbesoldung unter anderem aus Sicht des dbb bedenklich und intransparent. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach kommentierte die Neuregelung wie folgt: „Mit einer sinnvollen, sachgerechten und wertschätzenden Weiterentwicklung der Besoldung hat das jedenfalls nichts zu tun. Die Kolleginnen und Kollegen werden stattdessen vor den Kopf gestoßen und der Bund wird es zukünftig noch schwerer als bisher haben, die besten Nachwuchs- und Fachkräfte zu gewinnen beziehungsweise zu halten.“ Er bemängelt weiter, dass sich die vom Bund vorgelegten Anpassungen auf veraltete Zahlen beriefen, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht richtig wiedergäben und den aktuellen Situationen vieler Haushalte nicht entsprächen. So sei zum Beispiel nicht berücksichtigt worden, dass der Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung nicht flächendeckend gegeben sei und so eine zusätzliche Belastung für die Eltern entstehe, die nicht kompensiert werde. Generell wird in dem Entwurf eine erneute Pauschalisierung der Familiensituation vorgenommen, die Beamten zum Nachteil gereichen kann. Wenn dann noch veraltete Daten verwendet werden, kann ein Gehalt 15 Prozent über der Grundsicherung nicht garantiert werden. So führt der DGB etwa in seiner Stellungnahme auf, dass der Entwurf auf Daten des Einkommens und Verbraucherpreisstichprobe von 2018 zurückgreife. Damit seien Ereignisse wie die Preissteigerungen während der Energiekrise nicht berücksichtigt. Durch diese und weitere Versäumnisse liege der nach Gesetzesentwurf erhobene Betrag des Grundsicherungsniveaus 400 bis 500 Euro unter den Berechnungen nach einer der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes entsprechenden Bemessung des Grundsicherungsniveaus. < Abstandsgebote Ein weiteres Problem sieht der dbb in der Anhebung der unteren Besoldungsgruppen. Dies war nötig, damit die Gehälter die angestrebten 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen. Denn auf eine Anpassung in den unteren Besoldungsgruppen muss auch eine Anpassung der oberen folgen. Der zweite dbb Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik, Waldemar Dombrowski, erklärt: „Eine Erhöhung, auch der weiteren Besoldungsgruppen, wäre die zwingende Konsequenz gewesen, weil natürlich auch zwischen den Besoldungsgruppen das Abstandsgebot gilt.“ lb 10 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2024
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